Leistung

Den Begriff der Leistung kann man aus verschiedenen Perspektiven betrachten. In der Einsatzmittelrechnung (DIN 69902) arbeitet man mit der physikalisch-technischen Definition: Leistung ist Arbeit pro Zeit. Leistung bedeutet in diesem Zusammenhang, ein bestimmtes Arbeitsergebnis in einem festgelegten Zeitrahmen zu erzielen. Eine solche Definition lässt geistige, vor allem kreative und kommunikative Leistungen, die nicht zeitgebunden, sondern von ihrem Urheber abhängig und nicht direkt aus dem erbrachten Ergebnis ersichtlich sind, ganz außer acht. Auf dem Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung (DIN 69903), bei Begriffen des Projektmanagement (DIN 69901) und auch bei der Fortschrittskontrolle herrscht der rechtliche Leistungsbegriff vor. Er kann in einem viel größeren Umfang bemessen werden, da er sich nur durch Tun oder Unterlassen definiert, für ein Projekt z.B. im Rahmen eines Werkvertrages. Der jeweilige Kontrollzeitpunkt (Stichtag) hat keine mathematische, sondern lediglich abgrenzende und befristende Bedeutung für Leistung. Häufig entspricht eine rechtliche Leistung einem technischen Arbeitsergebnis.

(Quelle: GPM)