2FA
Akronym für "
Zwei-Faktor-Authentisierung
" (als Ausweis der Legitimation zur Nutzung einer
Software
oder eines Dienstes), auch "bestätigte Anmeldung" genannt. Man kombiniert bspw. etwas, das man weiß (Password) mit etwas, das man hat (Mobiltelefon). Hierdurch soll der Nutzer vom System zweifelsfrei identifiziert und authentifiziert werden. Neben Wissen (Gedächtnis) und Besitz ist das "Sein" (= Biometrie wie Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Venen-Scan,
Iris-Scan
etc. oder die Bestätigung durch eine dritte Person) eine weitere Authentisierungsmöglichkeit:
Digitale Signatur
oder
mTAN
.